Brasilien - Einreisebestimmungen | |
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Besuchs- und Touristenvisum: | |
Bürger der folgenden Staaten benötigen für eine Touristen- oder Besuchsreise nach Brasilien kein Visum. | |
Andorra, Argentinien, Bahamas, Barbados, Belgien, Bolivien, Chile, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, Ecuador, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island , Israel, Italien, Kolumbien, Liechtenstein, Luxemburg, Malaysia, Marokko, Mexiko, Monaco, Namibia, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Polen, Portugal, Malteser Orden, Süd-Korea, Südafrika, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, Surinam , Thailand, Tunesien, Türkei, Trinidad und Tobago, Ungarn, Uruguay, Vatikan (Heiliger Stuhl), Venezuela (für einen Aufenthalt bis zu 60 Tagen) (Stand. August 2003) | |
Der Aufenthalt kann 90 Tage betragen mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung um weitere 90 Tage, die bei der brasilianischen Bundespolizei (Polícia Federal) beantragt werden muß. Der Gesamtaufenthalt darf innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten 180 Tage nicht überschreiten. Der Reisepaß muß bei der Ankunft in Brasilien noch mindestens 6 Monate gültig sein. | |
Alle Besucher, die ein Touristen-Visa für Brasilien benötigen, müssen folgende Unterlagen einreichen:
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Gebühren: Die Konsulargebühr für die Ausstellung eines Besucher- und Touristenvisums beläuft sich auf € 23,00 und ist bei Antragstellung zu entrichten. |
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Das Visum sollte zwischen 90 Tagen und 1 Woche vor der Abreise nach Brasilien beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt normalerweise 3 Arbeitstage. | |
Nach Ermessen der Konsularabteilung kann die Vorlage weiterer Dokumente gefordert werden. | |
Zeitlich begrenztes Visum: | |
Mehr Informationen unter den folgenden Links:
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Dauervisum: | |
Mehr Informationen unter den folgenden Links:
Sonderfälle: Anträge auf Ausstellung von Dauervisen für:
Quelle: http://www.brasilianische-botschaft.de |
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